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Wohnung auflösen oder untervermieten?

Da es ziemlich sinnlos und vor allem teuer wäre, die Wohnung während einer Weltreise leer stehen zu lassen, gibt es zwei Optionen:

Und wir beantworten die Frage:

Was haben wir mit unserer Wohnung gemacht?

Mietvertrag kündigen und Wohnung auflösen

An sich die einfachste Lösung. Du packst deine Sachen, räumst die Wohnung leer und hast keinerlei Verpflichtungen mehr. Wenn du allerdings auch deinen Job gekündigt hast und dich nach der Reise neu bewerben musst, solltest du dir das genauer überlegen, denn ohne Job ist es sehr schwer eine Wohnung zu finden. So kommst du zurück und stehst vor zwei großen Herausforderungen, Job- und Wohnungssuche. 

Entscheidest du dich dennoch für die Wohnungsauflösung gibt es einige Punkte zu beachten und zu erledigen:

Kündigungsfrist beachten

Jeder Mietvertrag enthält eine Kündigungsfrist. In der Regel beträgt diese 3 Monate. Schau unbedingt in deinen Mietvertrag um die Frist in Erfahrung zu bringen.

Weitere Verträge/Versicherungen rechtzeitig kündigen

  • Internet
  • Telefon
  • Strom
  • GEZ
  • Hausratversicherung

Wohin mit den Möbeln?

Wenn du deine Reisekasse noch etwas aufbessern möchtest oder keine Lagermöglichkeiten hast, bietet es sich super an, die Möbel zu verkaufen. Hier funktioniert z.B. Ebay Kleinanzeigen ganz gut. 

Möchtest du dich nur ungern trennen von den Möbeln, dann könntest du sie bei Familie oder Freunden einlagern. 

Gibt es dort keinen Platz, bieten sogenannte Self Storages Aufbewahrungsmöglichkeiten an. Das funktioniert so, dass du eine Art Lagerbox anmietest. Es gibt verschiedene Größen, wonach sich der Preis richtet. 


Wohnung untervermieten

Du kannst entscheiden, ob du die Wohnung möbliert oder unmöbliert untervermietest.

Wenn du nicht gerade teure Designermöbel besitzt, ist die definitiv bequemer Lösung die Wohnung möbliert unterzuvermieten. So musst du nur deine persönlichen Dinge, Kleidung, Deko, usw. verräumen und sparst dir die Arbeit, alle Möbel abzubauen und vor allem auch einzulagern.

Auch hier gibt es einige Punkte zu beachten:

Darf ich meine Wohnung untervermieten?

Zuerst musst du einen Blick in deinen Mietvertrag werfen, ob du die Wohnung generell untervermieten darfst. Je nachdem wie dies geregelt ist, solltest du dich mit deinem Vermieter in Verbindung setzen, denn er muss dringend über die Untermiete informiert werden. Normalerweise benötigt er auch die persönlichen Daten des Untermieters sowie eine Kopie des Untermietvertrages. 

Wie läuft das mit der Miete und Kaution?

Solltest du deine Wohnung möbliert untervermieten, ist es absolut legitim ein paar Euro auf den regulären Mietpreis draufzuschlagen, als sogenannte Abnutzungspauschale.

Des Weiteren läuft es so ab, dass du als Hauptmieter die Miete bezahlst und der Untermieter dir wiederum das Geld überweist. Beachte, dass du als Hauptmieter weiterhin für alles haftest. Deshalb ist es sehr wichtig eine Kaution, für eventuelle Schäden, vom Untermieter zu verlangen.

Wie finde ich den richtigen Untermieter?

Zuerst solltest du dich im Freundes- und Bekanntenkreis umhören. Es ist sicherlich angenehmer jemanden in seiner Wohnung leben zu lassen, den man weitestgehend über vertraute Leute kennt, als einen Wildfremden. 

Ansonsten kannst du eine Anzeige auf verschiedenen Portalen, wie z.B. WG-Gesucht, Ebay Kleinanzeigen, Immobilienscout24 (kostenpflichtig!) etc. schalten oder dir die Gesuche ansehen.

 

Wie sieht ein Untermietvertrag aus?

Im Internet gibt es ganz viele Vorlagen, welche du als Untermietvertrag nutzten kannst.

In der folgenden PDF-Datei stellen wir dir unsere Vorlage des Untermietvertrages zur Verfügung.

Dieser Vertrag wurde von einem ehemaligen Vermieter aufgesetzt, zusätzlich haben wir einige Floskeln eingebaut. 

Download
Vorlage Untermietvertrag
Untermietvertrag_Muster.pdf
Adobe Acrobat Dokument 61.9 KB

Was haben wir mit unserer Wohnung gemacht?

Obwohl wir ja ein großer Fan von Freiheit und Ungebundenheit sind, haben wir uns dennoch entschieden unsere Wohnung unterzuvermieten. Das hat zwei Gründe.

Der erste Grund ist, dass wir beide unsere Jobs gekündigt haben und wir somit später ohne Job und ohne Wohnung wären. Auf dem Münchner Wohnungsmarkt ist es sowieso katastrophal eine bezahlbare Wohnung zu finden, ohne Job und sofort bezugsfähig also nahezu unmöglich. 

Zweitens: Wir lieben unsere Wohnung! Außerdem lieben wir München und unser Stadtviertel, deshalb würden wir es sehr bevorzugen, nach der Rückkehr, wieder in unsere vier Wände zu ziehen. Stand Oktober 2017 :-) 

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Kommentare: 1
  • #1

    Hanna Adams (Freitag, 21 September 2018 10:48)

    Danke für die Argumente für und wider Wohnungsauflösung oder Untervermietung. Meine Freunde befassen sich gerade mit den Auflösungen von Genossenschaftswohnungen, um mehrere Jahre auf Weltreise zu gehen. Besonders wichtig ist ja auch Versicherungen und ähnliches zu kündigen! Das werde ich denen gleich sagen! Danke!
    LG
    https://www.wohnungsraeumungen.wien/servicegebiet-1170-wien

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